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Bundestagswahl
Informationen zur Bundestagswahl
Am 23. Februar 2025 werden die Bürger:innen der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammensetzung des nächsten Bundestages entscheiden. Damit sich für alle Wahlberechtigten der Gang zur Urne problemlos gestaltet, haben wir für Sie die wichtigsten Informationen rund um die Bundestagswahl zusammengestellt.
Das Wahlbüro finden Sie im Rathaus, Zimmer EG O 06
Scheidertalstraße 1, 65326 Aarbergen
Tel.: 06120-2731 und 06120-2739
Fax: 06120-2744
E-Mail: ordnungsbehoerde@aarbergen.de
Öffnungszeiten des Wahlbüros:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 07:00 - 12:00 Uhr
Freitag, 21.02.2025: 07:00 - 15:00 Uhr
Samstag, 22.02.2025: 08:00 - 10:00 Uhr
Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2025 und zur Briefwahl finden Sie auch auf der Webseite der Bundeswahlleiterin und auf der Webseite der Bundesregierung.
Auf die Amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde wird weiter verwiesen.
Wahlkreis 177
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis Nr. 177 Rheingau-Taunus - Limburg durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Zum Bundestagswahlkreis 177 - Rheingau-Taunus – Limburg - gehören die Kommunen des Rheingau-Taunus-Kreises und vom Landkreis Limburg-Weilburg die Kommunen:
Bad Camberg, Brechen, Dornburg, Elbtal, Elz, Hadamar, Hünfelden, Limburg a. d. Lahn, Selters (Taunus), Waldbrunn (Westerwald)Wahlbezirke/Wahllokale
Im Wahlbezirk Rückershausen findet die Urnenwahl wie zuletzt im Feuerwehrgerätehaus an der Landesstraße statt, da das Bürgerhaus in Rückershausen am Wahlwochenende wegen einer Fastnachtsveranstaltung schon belegt gewesen ist.
Die Gemeinde Aarbergen ist in folgende 6 Wahlbezirke eingeteilt:
Nr. Wahlbezirk Ortsteil Lage des Wahlraumes (alle Barrierefrei) 1 Kettenbach Bürgerhaus, Rathausstraße 1 b 2 Michelbach Dorfgemeinschaftshaus, Kirchstraße 4 3 Hausen über Aar Mehrzweckhalle, Auweg 16 4 Rückershausen Feuerwehrgerätehaus, An der Bundesstraße 5 Panrod Palmbachhalle, Kettenbacher Weg 3 6 Daisbach Feuerwehrgerätehaus, An der Landesstraße Wahlbenachrichtigung
Wer am Stichtag 12. Januar 2025 die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt, wird in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhält bis zum 02. Februar 2025 einen Wahlbenachrichtigungsbrief. Darin wird mitgeteilt, in welchem Wahllokal jeweils gewählt werden kann. Wer keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, sollte sich sofort beim Wahlbüro melden.
Briefwahl
Wer am Wahltag sein Wahllokal nicht aufsuchen kann, für den gibt es natürlich auch bei der Bundestagswahl 2025 die Möglichkeit der Briefwahl.
Der Zeitraum zwischen dem Druck der Stimmzettel und dem Tag der Bundestagswahl ist bei der vorgezogenen Bundestagswahl ungewöhnlich kurz. Die Wahlscheine mit den Briefwahlunterlagen können allerdings erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge, möglichen Einsprüchen und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben oder versandt werden. Hinzu kommen Versandzeiten der Post.
Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025.
Wie erhalten Sie die Briefwahlunterlagen?
- Scannen Sie den QR-Code auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief
- Ab dem 13.01.2025 ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen auch ohne Wahlbenachrichtigungsbrief hier möglich: Briefwahl
- Kommen Sie zu den oben angegebenen Öffnungszeiten persönlich in das Wahlbüro. Wichtig ist, dass Sie Ihren gültigen Ausweis und den Wahlbenachrichtigungsbrief vorlegen, um die Briefwahlunterlagen zu erhalten. Diese können Sie dann entweder zu Hause ausfüllen oder Sie wählen in der vorgesehenen Wahlkabine im Rathaus.
- Beantragen Sie die Briefwahlunterlagen schriftlich. Hierzu füllen Sie die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes vollständig aus und geben den von Ihnen unterschriebenen Brief im Wahlbüro ab, oder aber Sie senden ihn im frankierten Umschlag dem Wahlbüro zu.
Die Schriftform gilt auch durch Post, Fax, E-Mail, oder sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Eine telefonische Beantragung ist unzulässig.
Die Briefwahlunterlagen können grundsätzlich nur an die wahlberechtigte Person selbst ausgegeben oder versandt werden. Die Abholung der Unterlagen durch Bevollmächtigte ist zulässig, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt und die oder der Bevollmächtigte nicht für mehr als vier Vollmachtgeberinnen oder Vollmachtgeber auftritt. Dies muss die oder der Bevollmächtigte dem Wahlamt bei Entgegennahme der Briefwahlunterlagen schriftlich versichern.
Versenden Sie Ihren Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei dem auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Empfänger eingeht. Sie können den Wahlbrief auch dort abgeben. Innerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl (Donnerstag, den 20.02.2025) bei der Deutschen Post AG eingeliefert werden.
Außerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief so frühzeitig wie möglich aufgegeben werden. Der Wahlbrief ist in diesen Fällen ausreichend zu frankieren. Dafür ist das im Einlieferungsland zu entrichtende Entgelt zu zahlen.
Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.
Wahlrecht
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
- das 18 Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben
oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und - nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz (BWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben, können seit der Neuregelung des Wahlrechts für Auslandsdeutsche unter bestimmten Voraussetzungen an der Bundestagswahl teilnehmen.Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.
Wahlsonntag
Für den Wahlsonntag gilt, dass nur in dem Wahlraum gewählt werden kann, der auf dem Benachrichtigungsbrief angegeben ist – und zwar von 8:00 bis 18:00 Uhr.