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Statuswechsel
Statuswechsel
Bitte wenden Sie sich an unser Bürgerbüro
Leistungsbeschreibung
Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland und hat sich der Status Ihrer Wohnung geändert (Hauptwohnung wird jetzt als Nebenwohnung genutzt oder Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung genutzt, ohne dass ein Beziehen oder ein Auszug in eine neue oder aus einer früheren Wohnung stattgefunden hat), dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen.
Verfahrensablauf
- Änderung des Status der Wohnung
- Jede Änderung der Hauptwohnung (zum Beispiel bisherige Nebenwohnung wird als Hauptwohnung genutzt und die bisherige Hauptwohnung jetzt als Nebenwohnung) ist der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen.
- Zuständig ist die Meldebehörde für die neue Hauptwohnung
Gebühren
Die Beantragung eines Statuswechsels ist Gebührenfrei.
Fristen
Als meldepflichtige Personen haben Sie jede Änderung der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen.
Was sollte ich noch wissen?
Bitte bringen Sie ein Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben) mit.
Rechtsgrundlage