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Online-Services
Online-Services
Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes, abgekürzt OZG, soll der online Zugriff auf Verwaltungsleistungen von Kommunen, Städten aber auch von Land und Bund erheblich verbessert und vereinfacht werden. Ziel ist es das Angebot an Online-Verwaltungsleistungen sukzessive zu vergrößern und sich hierbei an den Bedürfnissen der Bürger/Bürgerinnen und den Unternehmern/Unternehmerinnen zu orientieren.
Leistungen mit hoher Priorität sollen hierbei bevorzugt bereitgestellt werden. Dank Funktionen wie dem Hochladen von Nachweisen und Dokumenten und der Anbindung von E-Payment sollen den Bürgern/innen und den Unternehmern/Unternehmerinnen der Zugang zu den Verwaltungsleistungen erleichtert werden.
Sie können die beantragten Verwaltungsleistungen direkt via E-Payment bezahlen. Hierbei steht aktuell das Zahlungs-verfahren PayPal zur Verfügung. In den einzelnen Online-Leistungen werden Sie auf der Startseite darauf hingewiesen, ob Sie im Anschluss mit PayPal direkt bezahlen können.
Bauamt
Bürgerdienste
Friedhof
Gemeindekindergärten
Ordnungsamt / Gewerbeamt
Abmeldung Gewerbe
ANMELDUNG GEWERBE
Anzeige vorübergehendes Gaststättengewerbe (§ 6 HGastG)
Ummeldung Gewerbe
OZG / Servicekonto Bund ID
Im Zuge der Umsetzung des OZG (Onlinezugangsgesetz) erweitert sich das Angebot an Dienstleistungen regelmäßig.
Für die Nutzung der Anträge wird die Einrichtung eines Nutzerkontos Bund ID empfohlen.
- Die Nutzung ist aber auch ohne Konto möglich.
Verwaltungsportal Hessen
Über das Verwaltungsportal Hessen finden Bürger und Unternehmen Informationen und alle Dienstleistungen der Verwaltung in Hessen - von Kontaktdaten über Zuständigkeiten bis hin zu allgemeinen Themen wie Bauen, Heiraten oder Führerschein: Verwaltungsportal Hessen