Steuererklärung

Wegfall der Bereitstellung von Steuererklärungsvordrucken in den Kommunen


Stattdessen werden Erklärungsvordrucke lediglich auf direkte (telefonische) Anfrage beim Bürgerservice der Finanzämter per Post zugeschickt. Die Kontaktmöglichkeiten des zuständigen Finanzamts finden Sie auf der Webseite der hessischen Finanzämter unter https://finanzamt.hessen.de/

Zeitgleich empfehlen die Finanzämter den Bürgerinnen und Bürgern, die elektronisch authentifizierte Abgabe der Steuererklärungen über ELSTER zu nutzen.