Ortsgericht

Ortsgerichtsschöffen in der Gemeinde Aarbergen gesucht


In Hessen gibt es für jede Gemeinde mindestens ein Ortsgericht. Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten wichtige Hilfestellungen und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten.

 

Zu den Aufgaben der Ortsgerichte gehören u.a.:

  • Beglaubigung von Unterschriften sowie von Abschriften (Ablichtungen),
  • Schätzungen von bebauten und unbebauten Grundstücken,
  • Erstattung von Sterbefallanzeigen an das Nachlassgericht.

 

Wer Schöffe werden kann:
Die Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte und werden, auf Vorschlag der Gemeinde (durch eine Abstimmung in der Gemeindevertretung) von der Leitung des zuständigen Amtsgerichts ernannt. Sie erhalten weder Gehalt noch eine Aufwandsentschädigung, sondern bekommen lediglich die vereinnahmten Gebühren, die durch eine vom Land beschlossene Gebührenordnung festgesetzt sind.

 

Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen berufen werden,

  • das allgemeines Vertrauen genießen,
  • lebenserfahren sind,
  • unbescholten sind und
  • ihren Wohnsitz in Aarbergen haben.

Ihre Amtszeit beträgt grundsätzlich 10 Jahre. Die Amtszeit kann auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat. Ortsgerichtsmitglieder können nicht Personen sein, die die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben als Rechtsanwalt und Notar zugelassen sind.

 

Wie man sich bewerben kann:
Interessierte Bürger (w,m,d), die sich zur Wahl stellen möchten, werden gebeten, eine formlose schriftliche Bewerbung bis spätestens zum 31. März 2025 an folgende Adresse zu richten: Gemeindevorstand der Gemeinde Aarbergen, Scheidertalstraße 1, 65326 Aarbergen oder info@aarbergen.de

 

65326 Aarbergen, 26.02.2025

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Aarbergen

In Vertretung:
gez. Regina Schmidt
(Erste Beigeordnete)