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Glasfaserausbau
Glasfaserausbau der Gemeinden Hohenstein und Aarbergen
Die Kooperationsvereinbarung mit der Deutschen GigaNetz (DGN) wurde beendet, da das Unternehmen im Rahmen des 'Graue-Flecken'-Förderprogramms bis September 2024 keinen eigenwirtschaftlichen Ausbau angemeldet hatte. Die Firma UGG hingegen hat einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in diesem Programm angekündigt, sodass mit ihr eine Absichtserklärung geschlossen wurde. Im Dezember 2024 hat die DGN ihre aktualisierten Ausbaupläne erarbeitet und anschließend öffentlich kommuniziert. Aktuell zeichnet sich eine Entwicklung ab, die auf einen abschnittsweisen Ausbau durch die DGN hindeutet – teilweise unter Einbeziehung von Fördermitteln.
Der privatwirtschaftliche Ausbau erfolgt unabhängig von einer direkten Steuerung durch die Gemeinden. Zwischen den Kommunen und den TK-Unternehmen besteht im eigenwirtschaftlichen Ausbau kein Auftragsverhältnis. Aufgrund von Erfahrungen in anderen Regionen ist anzunehmen, dass letztlich nur ein Anbieter ausbauen wird. Die Gemeinden haben keinen Einfluss auf den Umfang oder die Geschwindigkeit des Ausbaus, da dieser eigenwirtschaftlich durch die jeweiligen Unternehmen erfolgt. Genehmigungen für Bauarbeiten müssen nach den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) innerhalb von drei Monaten erteilt werden. Verträge, die Bürgerinnen und Bürger mit einem Anbieter oder Provider abgeschlossen haben, können von den Gemeinden nicht gekündigt werden, es wird geraten, die Ausbautätigkeiten im Blick zu halten (wir halten Sie auf dem Laufenden) und Entscheidungen dahingehend auszurichten. Das neue Vorgehen der Gemeinden ist mit den Gemeindevorständen und Gemeindevertretungen abgestimmt.
Die Gemeinden haben keinen Einfluss auf die Pressemitteilungen der Glasfaserunternehmen. Der Glasfasermarkt in Deutschland ist aktuell durch eine hohe Dynamik geprägt. Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen und des eigenwirtschaftlichen Charakters des Ausbaus haben die Gemeinden keine Möglichkeit, verbindliche Baufristen zu vereinbaren oder den Ausbaumfang bindend festzuschreiben.
Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Rahmenbedingungen und stehen für Fragen zur Verfügung.