Rheingau-Taunus-Kreis

Positiver Verdachtsfall der Afrikanischen Schweinepest im Rheingau-Taunus-Kreis


Ob die bisherige Pufferzone in eine Sperrzone II (Kernzone) erweitert werden muss, welche Maßnahmen dann im RTK gelten würden und welche Gebiete betroffen wären, steht noch nicht fest.  Hierzu befindet sich das HMLU (Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt) mit dem BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) mit den EU-Behörden in laufender Abstimmung.

Das Tier war als so genanntes Fallwild (bereits verendet) in der Nähe zum Rhein in unmittelbarer Nähe der Kläranlage Grünau (Eltville) gefunden, geborgen und beprobt worden. Ein Jäger hatte das tote Wild gefunden und dem Veterinäramt des Rheingau-Taunus-Kreises übergeben. Solange das Ergebnis des Friedrich-Loeffler-Instituts noch aussteht, gilt der Fall offiziell als Verdachtsfall.

Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung (taktische Elektrozäunung) der Afrikanischen Schweinepest rund um den Fundort sind durch das Land Hessen bereits angelaufen. Der RTK, das Regierungspräsidium Darmstadt und das HMLU arbeiten dabei eng zusammen und stehen in permanentem Austausch. Oberstes Ziel ist es, die Tierseuche auf ein möglichst kleines Gebiet einzudämmen und zu verhindern, dass diese sich ausbreiten kann oder auf Hausschweinbestände übertritt. Für Schweine (Haus- und Wildschweine) verläuft eine Infektion mit dem ASP-Virus fast immer tödlich. Für den Menschen und für andere Haus- und Nutztierarten ist die Afrikanische Schweinepest dagegen ungefährlich.

In der Umgebung angesiedelte Schweinehaltungsbetriebe wurden umgehend informiert. Der dringende Appell: die Bio-Sicherheitsmaßnahmen für die gehaltenen Tiere schnellstmöglich nochmals verstärken. Ob es sich bei dem gefundenen und positiv getesteten Wildschein um einen Einzelfall handelt oder weitere betroffene Tiere im RTK aufgefunden werden, lässt sich momentan noch nicht absehen.

Die angrenzenden Weinberge wurden direkt nach dem Fund noch in der Nacht zum 11. Dezember mit Drohnenteams überflogen, um eventuell vorhandenes weiteres Fallwild zu finden. Heute wird die Suche mit Kadaversuchhunden unterstützt und weiträumig ausgeweitet. Die detaillierte Kadaversuche wird in enger Zusammenarbeit vom TCRH (Training Center Retten und Helfen), dem Dienstleister für Kadaversuche im Auftrag des Hessischen Landwirtschaftsministeriums, RP Darmstadt, Veterinäramt, örtlichen Jagdpächtern vor Ort geplant und durchgeführt. Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung (taktische Elektrozäunung) der Afrikanischen Schweinepest rund um den Fundort sind angelaufen.

Die Übertragung erfolgt vor allem durch direkten Kontakt mit Kadavern infizierter Tiere, die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen sowie indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, Jagdausrüstung, landwirtschaftliche Geräte, Kleidung). Eine Übertragung auf den Menschen ist nicht möglich, auch der Verzehr von möglicherweise kontaminiertem Fleisch stellt keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar.

Bisher gehört der Rheingau-Taunus-Kreis in Teilen zur so genannten Pufferzone, auch Sperrzone I genannt. Diese wurde nach den positiven Funden in Groß-Gerau und Südhessen im September festgelegt. Daher wurden bereits seit dem Sommer Vorbereitungen für eine mögliche weitere Ausbreitung getroffen. Unter anderem gibt es im RTK bereits in Betrieb befindliche Wildsammelstellen, die Abstimmung mit den Jagdverbänden erfolgt in regelmäßigen Abständen.

Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) sind auf unserer Webseite zu finden: Afrikanische Schweinepest (ASP)