Führerscheinumtausch

Ab 01.08.2024 ergeben sich Änderungen beim Führerscheinumtausch!


Der Umtauschantrag kann ab sofort online beim Rheingau-Taunus-Kreis eingereicht werden. Sofern Sie dies nicht online machen möchten oder können, besteht weiterhin die Möglichkeit bei der Fahrerlaubnisbehörde des Kreises einen Termin für eine persönliche Vorsprache vereinbaren zu können.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Rheingau-Taunus-Kreises:

https://www.rheingau-taunus.de/informieren-beantragen/auto-verkehr/fahrerlaubnisbehoerde/fuehrerschein-umtausch/

Wie der Rheingau-Taunus-Kreis mitteilt, wurde diese Änderungen erforderlich, um die Arbeitsabläufe innerhalb der Fahrerlaubnisbehörde im Bereich des Führerscheinpflichtumtausches zu optimieren.

Das beantragen von neuen Führerscheinen, weiteren Fahrerlaubnisklassen, Verlängerung des LKW-Führerscheins und des Personenbeförderungsscheins sind von der Änderung nicht betroffen. Diese Anträge können wir weiterhin annehmen.

Bei Fragen zum Thema können Sie sich an die Kolleginnen und Kollegen der Fahrerlaubnisbehörde, Tel.: 06124/510-327, -406, -407, -436, -442, -284, fahrerlaubnisbehoerde@rheingau-taunus.de,  wenden.

 

Aarbergen, den 01.07.2024

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Aarbergen
Im Auftrag

Kremer, FB1 - Fachbereichsleitung