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Ordnungsbehörde
Illegale Müllablagerung
Derzeit kommt es fast wöchentlich zur Ablagerung von Säcken mit „verunreinigtem“ Tiereinstreu im Bereich des alten Bahnhofs. Sollte es Zeugen geben, die Hinweise auf die Täter geben können, bitten wir Sie, sich an die Ordnungsbehörde zu wenden.
Das Ablagern von Müll außerhalb einer dafür vorgesehenen Entsorgungsstätte stellt einen Bußgeldtatbestand dar, der mit einem nicht unempfindlichen Bußgeld geahndet werden kann, wenn ein Verursacher zu ermitteln ist. Das Bußgeld kann bis zu 100.000,- € betragen.
Wir bitten Alle, die auf eine Ablagerung, ob an der beschriebenen Stelle oder anderswo im öffentlichen Raum, aufmerksam werden, uns dies mitzuteilen.
Aarbergen, den 08.12.2022
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Aarbergen
Im Auftrag
Kremer
FB1 Fachbereichsleitung