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Grundsteuerreform
Grundsteuerreform 2022 in Hessen
Hierbei sind Sie verpflichtet, für alle bebauten und unbebauten Grundstücke sowie für Wohnungs- und Teileigentum (bspw. Eigentumswohnungen), eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag bei Ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen.
Die Erklärungsabgabe muss in dem Zeitraum 01.07.2022 bis 31.10.2022, elektronisch über das ELSTER-Verfahren, erfolgen (in Ausnahmefällen auch in Papierform).
Der Bürgerservice des Finanzamtes Rheingau-Taunus ist Ihr Hauptansprechpartner für Fragen zur GrundsteuerreformDiesen erreichen Sie montags bis freitags von 8:00 – 18:00 Uhr unter 06124 – 7050. Bei Fragen zur elektronischen Steuererklärung (ELSTER), wenden Sie sich bitte montags bis freitags von 8:00 – 18:00 Uhr an die Servicehotline 0800 522 533 5. Alternativ können Sie auch die Internetseite www.grundsteuer.hessen.de besuchen. |