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Personalausweis: Verlustanzeige
Leistungsbeschreibung
Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Personalausweises gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.
Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Rechtsgrundlage
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Daniela Dambeck
- Herr Lars KremerFachbereichsleitung
- Frau Beate Schmitt
- Frau Manuela Schrader